Aufhebung der Coronavirus-Beschränkungen in Deutschland

Auf deutschem Gebiet wurden auf Bundesebene ab dem 20. März zahlreiche antikoronavirale Beschränkungen aufgehoben. Auf der Ebene der einzelnen Regionen können die Beschränkungen jedoch weiterhin bestehen bleiben, sendet die Deutsche Welle.

 

Die Aufhebung der Maßnahmen gegen COVID-19 erfolgte vor dem Hintergrund der steigenden Zahl positiver Tests. Eine Woche zuvor stieg die Zahl der gemeldeten Infektionen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und erreichte einen neuen Höchststand. Zum Beispiel am 10. März war diese Zahl zum ersten Mal seit der Pandemie, in dem Land über 250.000 Menschen.

 

Seit dem 20. März hat die Regierung in Zügen der Deutschen Bahn beschlossen, die sogenannte „3G-Regel“ aufzuheben, wonach nur geimpfte, überstürzte oder einen Coronavirus-Test durchführte. Eine solche Regel muss nun nicht mehr am Arbeitsplatz beachtet werden. Deutsche Unternehmen werden künftig die Risiken selbstständig bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Pandemie ergreifen.

 

Von den federalen Beschränkungen sind nur noch zwei übrig:

 

1) die Notwendigkeit, eine Schutzmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen und Zügen zu tragen,

 

2) Bereitstellung eines Coronavirus-Tests vor dem Besuch von Einrichtungen, in denen Personen mit erhöhtem Risiko (Krankenhäuser, Pflegeheime und Sozialwohnungen) sind.